AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur
gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muß er uns sofort
schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor,
unsere Angebote zurückzuziehen, ohne daß uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher
Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen
wurde.
§ 2 Vertragsschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete
Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden, außer wenn im Angebotstext
anderslautende Fristen schriftlich vermerkt sind. Technische Änderungen
der Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
Erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Den Erhalt eines
Auftrags werden wir in der Regel schriftlich bestätigen. Damit ist
noch keine Annahme des Angebots verbunden. Wir sind berechtigt, daß
im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags
erklärt werden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung
sind schriftlich zu vereinbaren.
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt
oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht.
Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen
zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten
Gegenstände betreffen, bestehen nicht.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto stets in
bar und bei Kaufleuten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen,
wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bei Kreditverkauf an Kunden mit eingetragenem Kundenkonto lauten unsere
Zahlungsbedingungen 14 Tage rein netto, sofern nicht anders vereinbart
und in unseren Auftragsbelegen explizit formuliert.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager einschließlich normaler Verpackung
und ausschließlich Versand.
Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zwischen Auftragserteilung
und Auftragsausführung eingetretener Kostensteigerungen - z. B. Lohn-
und Materialpreissteigerungen, Steigerungen der Preise unserer Vorlieferanten
- zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten
Preises, steht dem Käufer ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu.
Ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber
unseren Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht
auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen
oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu bezahlen.
Wir sind, ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Käufers berechtigt,
seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. entstandenen
Kosten und auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
§ 4 EG-Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer
der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist
er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer,
die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich
der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
Der Käufer ist außerdem verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten,
die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer
entstehen, zu ersetzen.
Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben
des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung,
Gefahrübergang, Rücktritt
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Angegebene Liefertermine und der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten
stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung
durch unsere Vorlieferanten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit
des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen
und dem Kunden zumutbar sind.
Höhere Gewalt oder Ereignisse, hierzu gehören insbesondere nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuß bei einem wichtigen
Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung
wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, behördliche
Anordnungen usw., die uns unverschuldet daran hindern, die verbindlich
vereinbarten Lieferfristen- und Termine einzuhalten, verlängern diese
Fristen und Termine um die Dauer der jeweiligen Behinderung.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr
als drei Monaten, so kann jeder der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus
verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist Lieferung
frei Haus vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon nicht berührt.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu
vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über; auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die
Waren gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.
Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt wird in diesem Falle mit der
Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist er bei nicht in einem Mangel bestehenden
Pflichtverletzungen des Lieferers nur bei einem Verschulden des Verwenders
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Lieferung von Komponenten und Software der
IT
Der Kunde erhält nach Maßgabe der Bestimmungen der Hersteller ein
Nutzungsrecht an im Auftrag aufgeführten Programmen sowie dem zur
Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich
mit Ausnahme von Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht.
Der Kunde darf sich Sicherungskopien herstellen.
Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von
Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache.
Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen,
weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin.
Eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte
Hard- und Software ist in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen
sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand
berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung
erbracht.
Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden
beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige
technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses
Vertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein.
Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko
für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten
Anwendungen.
Das Vorhalten einer aktuellen Datensicherung für Anwendungen und Daten
liegt in der Verantwortung des Anwenders.
§ 7 Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistung- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme
bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen und dem Kunden
bekannt gemachten Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen
in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. Überkapazität, Zeitverhalten,
Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten
sind ausdrücklich von der kundenspezifischen Situation bestimmt und
schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische
Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
§ 8 Gewährleistung
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Ansprüche der Kunden wegen Sachmängeln verjähren in 24 Monaten - bei
Kaufleuten in 12 Monaten - ab Übergabe der Ware.
Der Kunde muß die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen und erkannte
Mängel unverzüglich- spätestens innerhalb von zehn Tagen - schriftlich
anzeigen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB.
Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist,
steht uns beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der
Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien
Sache) ein Wahlrecht zu.
Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist
von mindestens einer Woche zu setzen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für
geringfügige Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, ausgeschlossen.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des gerügten
Mangels zu.
Macht der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend,
verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen
arglistig verursacht haben.
Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten
Waren sind uns zu übereignen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler
verursacht wurde durch
a) äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand;
b) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes;
c) Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch
Dritte bzw. nicht durch uns autorisierte Personen.;
d) Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand,
Installation von Software oder Anschluss an eine Datenbank, deren Verwendung
von uns nicht genehmigt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes
in einer von uns nicht genehmigten Weise;
e) Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung
und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere
Nichteinhaltung der gem. solcher Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle.
Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den
Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner
Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über
bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt
der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen
Kaufentschluss war.
Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten
nicht.
§ 9 Schutzrechte
Soweit zulässig und nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine
Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche
Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder
ihm gegenüber gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Anweisungen
oder Entwürfen des Käufers gebaut worden, so hat der Käufer uns von
allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind
angemessen zu bevorschussen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Erfüllung des Kaufpreisanspruches und der sonstigen Forderungen gegen
den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor.
Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zur Erfüllung der gesamten - auch künftigen oder bedingten - Haupt-
und Nebenforderungen aus unseren Leistungen und Lieferungen vor.
Wir verpflichten uns die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
insoweit freizugeben, als daß der Wert der Waren unsere Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Käufer dies auf eigene Rechnung durchführen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder
in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten;
dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflicht nach obigem Absatz
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 11 Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind
unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung,
sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung
ausgeschlossen.
Dieses gilt nicht:
1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit
2. Für sonstige Schäden, wenn diese
a) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns oder von unseren leitenden Angestellten beruhen,
b) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht – insbesondere
vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde
c) eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig auch durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz
des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Verlangt der Besteller anstelle von Schadensersatz statt der Leistung
vom Lieferer Ersatz der Aufwendungen , die er im Vertrauen auf den
Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB) sind diese Aufwendungen
der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger
Dritter gemacht hätte.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares
Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Waiblingen. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht an unserem
Sitz zuständig. Dieses gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des
einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) sowie des einheitlichen
UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.
§ 13 Übertragbarkeit
Die beiderseitigen Rechte aus dem Vertrag dürfen nur im wechselseitigen
Einverständnis übertragen werden.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
des Vertrages im übrigen nicht berührt.
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